​Pflegeleistungen

Beratungsbesuche​

Sie haben einen Pflegegrad, und die Pflege wird durch Angehörige oder Bekannte erbracht?

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist von den Kassen gesetzlich vorgeschrieben. Der Beratungsbesuch dient zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung durch die pflegenden Angehörigen. Dieser muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt und durch einen zugelassenen Pflegedienst bescheinigt werden.

Der Beratungsbesuch erfolgt im Haushalt des zu Pflegenden.
Gerne vereinbaren wir einen Termin im häuslichen Umfeld, und bringen die nötigen Formulare mit.
Die entstehenden Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Zur Terminvereinbarung können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Oder rufen sie uns einfach an.

Entlastungsleistung​

Seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz können Bezugsberechtigte der Pflegeleistunge die Entlastungsleistungen mit bis zu 125,00€ monatlich Anspruch nehmen .

Ziele:

  • Training von Alltagskompetenzen
  • Unterstützung der sozialen Kontakte
  • Bieten von Tagesstruktur


Gerne beraten wir sie über die Möglichkeit der individuellen Gestaltung und Kostenerstattungsmöglichkeiten.

Es geht darum, den Tagen mehr Leben zu geben. Die Entlastung der pflegenden Angehörigen liegt uns am Herzen.​

​Familienpflege / Haushaltshilfe

​Wir helfen bei den Hauswirtschaftlichen Aufgaben!

Häufig fallen die hauswirtschaftlichen Aufgaben schwer, besonders wenn es körperliche Einschränkungen durch Schwangerschaft oder Krankheit gibt.

Familienpflege

Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen die Haushaltshilfe. Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr beendet haben, werden betreut und beaufsichtigt.
Ihr gewohnter Tagesablauf wie Kindergarten, Mahlzeiten und Hausaufgaben werden sichergestellt.
Sie können sich darauf konzentrieren, gesund zu werden.

Haushaltshilfe

Im Alter fallen die alltäglichen Hausarbeiten schwer.
Unsere hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen erledigen die anfallenden Unterhaltsreinigungen der Wohnung. Auch bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihre Einkäufe zu erledigen.

Bei einem Pflegegrad gibt es die Möglichkeit, das Leistungsmodul Waschen, Bügeln und Reinigen über die Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Sie dürfen in ihrer gewohnten Umgebung leben. Gut versorgt… leichter leben.

Grundpflege​

Wir erbringen nach den Maßgaben des SGB XI Leistungen in den Bereichen:

  • Körperpflege
  • Mobilität und
  • hauswirtschaftliche Versorgung (siehe auch Familienpflege / Haushaltshilfe)

Grundlagen hierfür sind die gültigen Richtlinien der Pflegekassen. Wir beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen sie gezielt bei der Pflege im häuslichen Umfeld.

Die Leistungen werden individuell vereinbart. Wir sind Partner aller Pflegekassen. Es ist auch möglich, zusätzliche Leistungen zu erhalten, es muss keine Pflegegrad vorliegen.

Gerne helfen wir Ihnen, auch wenn Sie keine Pflegegrad  haben.

Wir helfen ihnen auch in der letzten Phase ihres Lebens zu Hause zu bleiben!​

​Häusliche Krankenpflege

​Leistungen können sein:

  • Medikamente herrichten oder verabreichen
  • Injektionen 
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Messen von Vitalfunktionen wie, Blutzucker,- Blutdruck, Puls, Gewicht
  • Infusionen wechseln oder anhängen
  • parenterale Ernährung über einen Port
  • Decubitusbehanldung
  • Wundverband

Häusliche Krankenpflege sind Leistungen, die nicht im Sinn der Pflegeversicherung erbracht werden, man spricht von der sogenannten Behandlungspflege. Die häusliche Krankenpflege wird durch den behandelnden Arzt verordnet und kann von der Krankenkasse genehmigt. Die Leistungen werden im „Haushalt“ erbracht, wenn diese nicht durch eine im Haushalt lebende Person erbracht werden kann.
Die häusliche Krankenpflege dient dazu, Krankheiten zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Leistungen werden durch geeignetes Pflegepersonal erbracht.

…und vieles mehr. Die genaue Leistungsbezeichnung und Erbringung ist im §37 SGB V geregelt.

Kostenträger ist meist die Krankenkasse.

Pflegeschulung, Überleitungspflege 

Individuelle Pflegeschulung im häuslichen Umfeld
Die Schulung wird im häuslichen Umfeld durchgeführt. Wichtig ist uns, diese bedarfsorientiert zu gestalten.

Ziele sind:

  • die Pflege und die Betreuung zu erleichtern
  • Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung zu vermitteln

Die an der Pflege beteiligten Personen und der zu pflegende Mensch werden mit einbezogen.
Die Pflegekasse übernimmt im Regelfall die Kosten  Es muss nicht bei allen Kassen ein Pflegegrad vorliegen.
Wir haben speziell ausgebildete Pflegeberater und Verträge mit den Pflegekassen. Durch unsere Pflegeberater nach §45 ist es möglich eine Überleitungspflege durchzuführen. 

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​Verhinderungspflege

​Verhinderungspflege ist eine echte Alternative zum stationären Aufenthalt. Sie bleiben in ihrer gewohnten Umgebung.

Wir kommen zu ihnen nach Hause, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub, Arzttermin oder Ähnliches verhindert ist.
Voraussetzung ist ein Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten.
Der maximale Erstattungsbetrag ist pro Kalenderjahr 1620,00 €.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden. Sie könne auch über kurze Zeit unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Den individuellen Hilfebedarf passen wir möglichst ihren Gegebenheiten an.

Wir helfen ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme mit ihrer Pflegekasse.